Einwohnerwehr - Becklingen - im Norden des Celler Landes

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Einwohnerwehr

historisches
Das Vereinsleben wurde 1914 mit dem Beginn des 1. Weltkrieges jäh unterbrochen. Nach den Schüssen in Sarajewo auf den österreichischen Thronfolger erfolgte auf Grund der Bündnispolitik, nachdem Frankreich am 1. August die Mobilmachung angeordnet hatte, am 2. August 1914 die Mobilmachung von Heer und Marine in Deutschland. Mit vaterländischer Begeisterung zog es alle Schichten des Volkes zu den Waffen und in den Krieg.
            
Nach und nach traten fast alle Länder der Erde in den Krieg ein. Der Begeisterung folgte bald die Ernüchterung. Nachdem die verbündeten Mittelmächte separate Waffenstillstandsabkommen von September bis zum 3. November 1918 abgeschlossen hatten, folgt  Deutschland diesem Schritt am 11. November 1918. Ende Oktober hatten Matrosen der Hochseeflotte in Wilhelmshaven und anderen Städten gemeutert, Arbeiter- und Soldatenräte wurden gebildet. Am 9. November 1918 wurde in Berlin durch Philipp Scheidemann die Republik ausgerufen und die Regierung unter Reichskanzler Ebert hatte die Führung der Geschäfte übernommen. Am 10. November ging Kaiser Wilhelm II nach Holland ins Exil und verzichtete am 28. November 1918 für alle Zukunft auf die Rechte an der Krone Preußens und der deutschen Kaiserkrone. Der vierjährige Krieg hatte 9 Millionen Tote gefordert, davon 1,8 Millionen Deutsche. Der verlorene Krieg und das folgende politische Durcheinander bescherte dem deutschen Volke noch keinen Frieden, innere Unruhen folgten, die politischen Verhältnisse waren instabil. Generalfeldmarschhall v. Hindenburg gab vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuß die Erklärung ab, ein Dolchstoß in den Rücken der Armee habe die Niederlage Deutschlands verursacht. Die Dolchstoßlegende war geboren, die Revolution mit den Novemberverbrechern und die Sozialisten wurden für die Niederlage der Armee verantwortlich gemacht. Die 1919 gewählte Nationalversammlung und die Regierung konnte in diesen politischen Unruhen nicht ordnungsgemäß in Berlin tagen und mußte nach Weimar ausweichen. Die Republik wurde fortan als „Weimarer Republik“ bezeichnet und hatte einen schweren Stand. Friedrich Ebert wurde zum Reichspräsidenten gewählt. Die Reichsfarben, die bisher schwarz-weiß-rot waren, wurden von der Nationalversammlung durch Abstimmung geändert in schwarz-rot-gold. Der Versailler Friedensvertrag von 1919 / 1920 - das Diktat der Siegermächte - erlegt Deutschland gewaltige Reparationen auf und Gebietsabtretungen mußten im großen Umfang stattgegeben werden. Auf der Konferenz in Paris setzten die Alliierten die von Deutschland zu leistenden Reparationen auf 226 Milliarden Goldmark fest, zahlbar in 42 Jahren. Deutschland erhielt ein 100.000 Mann Berufsheer. Alliierte Truppen besetzten Düsseldorf, Duisburg und Mülheim am 11. November, Kommunistenaufstände in Hamburg und Mitteldeutschland sorgten für Unruhen, Kämpfe deutscher Freikorps folgten an vielen Orten und an den deutschen Ostgrenzen. 1921 erkennt Deutschland Reparationsforderungen von 132 Milliarden Goldmark an. Die Spirale der Inflation begann sich zu drehen. Schieber und Spekulanten machten reiche Beute, Einbrüche und Diebstähle nahmen in den Städten und im ländlichen Raum ständig zu. Bürger- und Einwohnerwehren wurden ab März 1920 zur Abwehr dieser Mißstände gebildet.
                                      
Im näheren Bereich hatten Bergen, Bleckmar, Wardböhmen, Becklingen und andere Orte Bürgerwehren, wie aus folgenden Aufzeichnungen zu entnehmen ist:
            
„Die Berger Bürgerwehr 1919.
Die Unsicherheit auf dem Lande und in den Städten nahm täglich in erschreckender Weise zu. Verbrecher, licht= und arbeitsscheues Gesindel, verhetzte Volksmassen gefährdeten Ruhe und Ordnung, Leben und Eigentum der Bevölkerung. Die Polizei allein war nicht in der Lage, die Sicherheit aufrecht zu erhalten und die Gefährdung gegen Überfälle zu schwächen. Daher war es Pflicht einer jeden Gemeinde, so schnell als möglich Bürgerwehren zu bilden.
            
Die Einwohnerwehr Becklingen hatte 41 Mann, jedes Mitglied erhielt vom Staat ein neues Militärgewehr mit Munition, Ausweis und eine weiße Armbinde. Am 10. Mai 1920 war Scharfschießen im Becklinger Holz angesetzt, an dem 40 Mann teilnahmen. Der Führer der Einwohnerwehr war Heinrich Rodehorst Haus-Nr. 40 (heute Arnold Habermann), der vormals Korporal Vizefeldwebel im Kriege war. Heinrich Rodehorst sollte später der erste Hauptmann des Schützenvereins Becklingen werden.
            
Im September 1920 wurde die Auflösung der Einwohnerwehren verfügt, die Aufforderung zu Abgabe der Gewehre erfolgte am 13. Dezember zum 14. Dezember 1920. Die Waffen mußten beim Schmied Wrogemann in Bergen abgegeben werden (heute das Gebäude Deichend 7, links neben dem Rathaus), wo sie sofort zerschlagen und unbrauchbar gemacht wurden. Von der Einwohnerwehr Becklingen wurden 41 Gewehre abgegeben, die Stimmung der Einwohner war gereizt.
            
Im Oktober 1920 erfuhren die Einwohnerwehren ihre Auflösung. Der Celler Landrat erließ damals folgende Bekanntmachung:

Betr. Waffenabgabe.
Die an die Mitglieder der ehemaligen Einwohnerwehren ordnungsmäßig ausgegebenen Militärwaffen sind Eigentum des Reiches. Es unterliegt daher keinem Zweifel, daß für Abgabe solcher, dem Reiche gehöriger Waffen die in den Anschlägen des Reichskommissars für Waffenabgabe allgemein festgesetzten Prämien nicht zuständig sind.
Die Herren Guts- und Gemeindevorsteher des Kreises wollen auf die genaue Befolgung dieser Vorschrift besonders achten und den Mitgliedern der Einwohnerwehren weiterhin die sorgfältige Aufbewahrung der Militärwaffen zur Pflicht machen, damit sie nicht dem Diebstahl ausgesetzt sind.
Celle, den 25. September 1920
DER LANDRAT  Heinichen.
            
Die Mitglieder der Bergener Einwohnerwehr wurden durch Bekanntmachung des hiesigen Gemeindevorstandes am 13. Dezember 1920 aufgefordert, am 14. Dezember, Dienstag, „ihre geliefert bekommenen Waffen mit Munition beim Schmiedemeister Wrogemann hierselbst abzuliefern“.
            
Waffenabgabe der Einwohnerwehr !
Der Herr Reichskommissar für die Entwaffnung der Zivilbevölkerung hat durch Erlaß vom 7.d. Mts. Angeordnet, daß die in den Händen von Organisationen oder deren Mitglieder befindlichen Armeewaffen und Munitionsbestände bis spätestens zum 20. D. Mts. Der Reichstreuhandgesellschaft zur Verschrottung zugeführt sein müssen. Von diesem Zeitpunkt an sind daher die Selbstschutz- oder anderweitigen Organisationen (Einwohnerwehren) nicht mehr berechtigt, Armeewaffen zu besitzen, vielmehr ist deren Besitz nach § 13 des Entwaffnungsgesetzes vom 7. August 1920 von diesem Zeitpunkt ab strafbar und zwar mit Gefängnis nicht unter 3 Monaten  und mit Geldstrafe bis zu 300.000 Mark (in schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren) bedroht. Die Mitglieder der Einwohnerwehren werden eindringlichst aufgefordert, ihre Gewehre nebst Munition am Dienstag, den 14. D. Mts. Unverzüglich an den Schmiedemeister Herrn W. Wrogemann in Bergen abzuliefern.
Bergen, den 13. Dezember 1920
Der Gemeindevorsteher.     H e l l b e r g
            
Die örtlichen Gemeindevorsteher hatten die Verfügungen umzusetzen. Der Gemeindevorsteher in Becklingen war zu dieser Zeit Karl Meyerhoff Haus-Nr. 4 (Ebels Hof).
 
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